Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dem Landtagsplenum in Baden-Württemberg empfohlen, dem Gesetz zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagmentgesetzes zuzustimmen. „Mit den Änderungen wird das Ziel verfolgt, das Jagd- und Wildtiermanagement zukunftsfähiger und effizienter zu gestalten“, so der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne) in einer Presseerklärung.
Mit dem Gesetzesentwurf soll unter anderem das Wildschadensersatzrecht dahingehend geändert werden, dass die Wildschadensverhütung sowie die Zusammenarbeit und Kommunikation aller Beteiligten gefördert werde. Auch ein Institut für Stadtjäger will man mit der Gesetzesänderung schaffen.
Zudem werden laut der Pressemitteilung die Handlungsmöglichkeiten durch die Änderung hinsichtlich der Tierseuchenprävention und Tierseuchenbekämpfung erweitert, indem die allgemeine Schonzeit um zwei Wochen vorverlegt werde. Dies kritisiert der Landesjagdverband Baden-Württemberg jedoch scharf.
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