Die Novellierung des Bundesjagdgesetzes war lange angekündigt, nun hat Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen Entwurf vorgelegt. Wie das Ministerium schreibt, soll das Gesetz „unter anderem einen angemessen Ausgleich zwischen Wald und Wild herstellen“. Das Thema Waldumbau spielt in der Gesetzesvorlage eine zentrale Rolle.
So soll der Hegebegriff nach § 1 Abs. 2 um folgenden Satz künftig ergänzt werden: „Sie soll insbesondere eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.“ Waldbauliche Maßnahmen dürfen also, durch die Folgen zu hoher Schalenwildbestände, ihren Zweck nicht verfehlen. Dazu soll, als Ergebnis des Waldgipfels im September 2019, auch der behördliche (Höchst-)Abschussplan für Rehwild abgeschafft werden. Stattdessen sollen sich die Verantwortlichen vor Ort künftig eigenverantwortlich über einen jährlichen Mindestabschuss für Rehwild im Jagdpachtvertrag verständigen. Sollte eine Einigung nicht möglich sein oder hinter der notwendigen Mindestabschussquote zurückbleiben, kann die zuständige Behörde die Mindestabschussquote festlegen.
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