In Thüringen dürfen Jäger ab dem 1. April Rehböcke und Schmalrehe bejagen – das Land hat nun eine Schonzeitverkürzung beschlossen. Wie eine Sprecherin des Landtags gegenüber der Redaktion mitteilt, sei die Verkürzung der Schonzeit in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beraten und beschlossen worden.

Schonzeitverkürzung tritt dieses Jahr bereits in Kraft
Das Ende der Schonzeit sei für Rehböcke und Schmalrehe befristet auf den 31. März festgesetzt worden. Diese Jagdzeitenänderung soll bis 2027 gelten und tritt bereits zum 31. März 2022 in Kraft.
Die AfD hatte die Schonzeitverkürzung wegen tierschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt. "Wildbiologisch wird die vorgesehene flächendeckende Jagdausweitung zu mehr Stress und damit steigendem Baumverbiss führen. Die AfD-Fraktion sieht, anders als die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung, das Rehwild nicht als Forstschädling", so der jagpolitische Sprecher Jens Cotta und die Sprecherin für Tierschutz, Nadine Hoffmann.
Bitte beachten!
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft weißt daraufhin, dass die Verordnung aller Voraussicht nach in der 13. Kalenderwoche (28.3 bis 1.4) veröffentlicht und bekannt gemacht wird. Die Verordnung tritt anschließend am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Bis dahin gelten die bestehenden Vorschriften zur Regelung der Jagd- und Schonzeiten für Rehböcke und Schmalrehe gemäß Thüringer Jagdzeitenverordnung unverändert weiter, wonach die Schonzeit erst am 30. April endet.
Das Ministerium weißt darauf hin, dass Abschüsse von Rehwild vor Inkrafttreten der Verordnung Fehlabschüsse in Form von Schonzeitvergehen darstellen und mit Bußgeld geahndet werden.
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