Der Landesjagdverband Hessen hat gemeinsam mit der Rotwildhegegemeinschaft Spessart einen ersten Erfolg im Gerichtsstreit gegen das Land Hessen um den Abschussplan für Rotwild gefeiert. Wie der LJV in einer Pressemitteilung und einer darauffolgenden Ergänzung bekannt gab, hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am 28. Oktober zunächst mitgeteilt, dass das Gericht davon ausgehe, dass die Bejagung des Rotwilds im Forstamt Jossgrund vorübergehend ausgesetzt wird, da sich die Parteien nicht einigen konnten.
Allerdings ruderte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anschließend zurück und begrenzte den Abschussplan für Rotwild im Jossgrund auf die von der Rotwildhegegemeinschaft Spessart geforderten 450 Stück, statt wie bisher im Abschussplan vorgesehen 542 Stück. Zudem soll es laut Jagdverband ein Abschussverbot für Hirsche der Klasse 2 geben.