"Da in das Waffenrechtsänderungsgesetz keine Übergangsvorschrift aufgenommen wurde, haben wir auch in Niedersachsen die Situation, dass die Jagdbehörden im Rahmen der Erteilung von Jagdscheinen (und die Verlängerung eines Jagdscheins ist im Rechtssinne eine Erteilung) eine Abfrage beim Verfassungsschutz vornehmen müssen.
Das Landwirtschaftsministerium (ML) befindet sich hierzu im Gespräch mit dem Verfassungsschutz, um das Prozedere für die Antragsteller und Behörden so zügig und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Anvisiert ist, dass die Jagdbehörden sämtliche Antragsteller in eine vorgegebene Datei eingeben können, die dann kurzfristig überprüft und zurückgesandt werden kann. Das ML möchte so erreichen, dass allen Antragstellern mit einem negativen Befund des Verfassungsschutzes den Jagdschein noch rechtzeitig zum 1. April 2020 erteilt werden kann. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und die Jagdbehörden werden vom ML eng miteinbezogen und mit einem Erlass informiert."
Update: Auf Rückfrage bei der Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden in Niedersachsen aktuell Jagdscheine nicht sofort verlängert. Man arbeite immer noch an einem zügigen Verfahren der Abfrage.
Update: Die Jägerschaft des Landkreises Lüneburg gibt bekannt: "Wie die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg heute in ihrem Newsletter mitgeteilt hat, werden Jagdscheine ab sofort wieder verlängert."
Update:"Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) hat mit dem Niedersächsischen Innenministerium (MI) ein Prozedere abgestimmt, damit allen Jägern, die eine Verlängerung ihres Jagdscheines beantragen, diese Verlängerung rechtzeitig zum 1. April – und damit zum Beginn der Jagdsaison – ausgestellt werden kann. Den entsprechenden Erlass hat das ML am 5. März an die Jagdbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover versendet. Die Jagdbehörden verlängern den Jagdschein zunächst unter Widerrufsvorbehalt für den Fall einer späteren, positiven Verfassungsschutzauskunft. Zusätzlich wird das Antragsformular ergänzt um eine zu unterzeichnende Erklärung des Antragsstellers. Die Erklärung besagt, dass den Verfassungsschutzbehörden nach Kenntnis des Antragsstellers keine Informationen vorliegen, die die Bedenken gegen eine Zuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nr. 2 und 3 des Waffengesetzes begründen. Bei positiven Auskünften nach der Regelabfrage beim Verfassungsschutz wird der Jagdschein der betroffenen Person unverzüglich für ungültig erklärt und eingezogen.
In Niedersachsen Jagdscheine derzeit verlängert.