Hat ein Jäger am frühen Morgen des 31. Oktobers 2019 tatsächlich geschlafen oder nicht? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht in Haßfurt (Bayern) nun beschäftigen. Wie „infranken.de“ berichtet, sei der Waidmann auf dem Ansitz gewesen, um Schwarzwild zu bejagen. Da ihm jedoch Nebel einen Strich durch die Rechnung machte, brach der Jäger den Ansitz ab und fuhr nach Hause. Sein Repetierer war durch den Nebel nass geworden, sodass der 42-Jährige seine Jagdwaffe zum Trocknen in einen offenen Kleiderschrank stellte.
Am Morgen klingelte gegen 8.30 Uhr die Waffenbehörde zu einer unangekündigten Routinekontrolle am Haus des Waidmanns. Seine Ehefrau machte den Kontrolleuren die Tür auf, ihr Mann kam einige Minuten später dazu. Bei der Kontrolle des Waffenschrankes gab der Angeklagte an, dass sich die fehlende Waffe in einem Kleiderschrank befände. In diesen Punkten waren sich Verteidigung und Anklage einig. Was davor geschah, darüber gab es jedoch unterschiedliche Ansichten.
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