Neben der "Wolfsfrage" gibt es auch Neues von der "Bleifrage": Mit Inkrafttreten des Gesetzes darf sämtliches Wasserwild nicht mehr mit Blei bejagt werden. Dies trifft sowohl am Wasser als auch an Land zu. Ab 2014 soll die Verwendung von Bleischrot auch auf alle übrigen Wildarten verboten sein. Neben dem Wolf soll zukünftig auch Schalenwild frei wandern dürfen um genetischer Verarmung vorzubeugen. Die Schalenwildgebiete werden aufgehoben. Die Verantwortung über die Aufteilung der Abschusszahlen der wiederkäuenden Hochwildarten liegt bei den Hegegemeinschaften. Der Abschussplan für Rehwild entfällt jedoch gänzlich. Weitere Neuerungen stellen die Pachtfähigkeit schon nach Erhalt des ersten Jagdscheins und der Einschränkung des Abschusses von wildernden Hunden dar. Dies ist nur noch nach Genehmigung der Jagdbehörde zulässig. Des Weiteren folgt Sachsen einem offensichtlich "grünen Trend" und verbietet die Verwendung von Totschlagfallen.
MW
Scharfe Kritik übt Dr. Adolf With (Jagdgesellschaft Beiersdorf im KJV Oberlausitz) in Form eines offenen Briefes, gerichtet an den Landesjagdverband und den Deutschen Jagdschutzverband