Ab sofort ist eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes in Kraft getreten. Dadurch ergibt sich unter anderem eine geänderte Jagdzeit für den Dachs vom 1. August bis zum 31. Januar, Jungdachse dürfen nun ganzjährig bejagt werden.
Schwarzwild darf in der Falle „unter Verwendung von Büchsenpatronen mit einem Kaliber ab 5,6 mm und einer Mündungsenergie von mindestens 400 Joule und unter Verwendung künstlicher Lichtquellen durch Kopfschuss erlegt werden“.
Des Weiteren darf Wild ab sofort von einer „Ansitzeinrichtung, die auf der Ladefläche eines Kraftfahrzeugs oder eines angekoppelten Anhängers befestigt und das Dach des Fahrerhauses um mindestens 0,5 m überragt und von einem landwirtschaftlichen Anhänger erlegt werden.“ Das Fahrzeug muss dazu während der Jagdausübung stehen und das Fahrerhaus darf nicht besetzt sein.