„Damit bleibt den rund 23 000 hessischen Jägern und Förstern ein ständiges jagdrechtliches Hin und Her erspart“, sagte LJV-Präsident Dr. Jürgen Ellenberger. CDU und Grüne hatten allerdings auch angekündigt, den Abschuss von
wildernden Hunden und Katzen „wissenschaftlich bewerten“ zu lassen. Denn
insbesondere die Grünen fordern seit langem, diese Möglichkeit im
Jagdschutzparagraphen zu streichen. „Für eine derartige Untersuchung
wird der LJV umfassende Daten und Fakten bereitstellen“, betonte
Ellenberger. Der Jagdverband setze vor allem auf die Einsicht der
tierliebenden Hundehalter und wird dieses Problem demnächst mit
Tierschutzvereinen und –verbänden erörtern, um Abhilfe zu schaffen.
Erfreut zeigte sich Ellenberger darüber, dass der gesetzliche Schutz
durch die Jagd auf weitere bestandsbedrohte Tierarten ausgeweitet werden
soll. Ellenberger forderte in diesem Zusammenhang, auch den Wolf in
Hessen prinzipiell unter den Schutz des Jagdrechts zu stellen. Zugleich
werde der LJV allen Bestrebungen, Wildtiere aus dem Jagdrecht
herauszunehmen, entschieden entgegen treten.
Dr. Klaus Röther
Den Koalitionsvertrag im Wortlaut finden Sie hier.