Da die vom Bund im Februar beschlossene Umsetzung des Urteils jedoch noch nicht in Kraft getreten ist (erst sechs Monate Nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt), muss die Jagdgegnerin die Jagd vorerst weiter akzeptieren. Diese Zeit sei der Antragsstellerin zuzumuten, so das Gericht. Erst danach könne in einem Verwaltungsverfahren erneut geprüft werden, ob die Befriedung gerechtfertigt ist. Dies werde "eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, heißt es in dem VG-Beschluss. Da man die Jagd auf den besagten Flächen aber über einen langen Zeitraum duldete, wurde jetzt auch der Antrag auf einstweilige Anordnung von Jagdruhe abgelehnt. Das VG bestätigte damit der Entscheidung des Kreises.
BS