Da Angriffe auf beeidete Jagdaufseher in Österreich als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet werden, wurde der Schläger deswegen und für die schwere Körperverletzung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 1700 Euro Schmerzensgeld zahlen und für sämtliche Gerichts- und Anwaltkosten aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig. SE
Bild: In Österreich sind beeidete Jagdauseher durch Abzeichen und Dienstausweis als Hilfsbeamte ausgewiesen. Grafik: Muster aus dem Verordnungstext