"Aufsichtsjäger" sollen demnach künftig Jagdstörer des Waldes verweisen, ihre Identität feststellen dürfen und "bei Bedarf" Polizeischutz anfordern können, wenn Jagdgegner Gesellschaftsjagden stören. Dazu kam es in der Vergangenheit immer häufiger. Jäger und ÖVP-Politiker Karl Lackner erinnert an die Treibjagd in der Nähe von Graz im Dezember, bei der selbsternannte Tierschützer die Jäger massiv behindert und belästigt haben (jagderleben.de berichtete hier). Damals rückte die Polizei an und griff zu. Es kam zu einer Auseinandersetzung. Ein Polizist und ein Tierschützer wurden verletzt. Die Anzeigen und Verhandlungen werden derzeit noch behandelt.
Einen weiteren Vorschlag im Zuge der Novellierung brachten die Grünen ein. Sie forderten ein Verbot der Auswilderungsfasanenjagd. Dies jedoch lehnte der Landtag ab.
Bettina Diercks/BS