In Brandenburg ist ab jetzt die Jagd mit künstlichen Lichtquellen auf Schwarzwild erlaubt. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis einschließlich 31. März 2021. Begründet wird dieser Schritt vom Landwirtschaftsministerium damit, dass ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) jederzeit möglich sei. Daher sei es von Nöten, die Zahl der Wildschweine deutlich zu reduzieren. Denn die Dichte der Wildtierpopulation gelte als maßgeblicher Risikofaktor bei der Verbreitung von Seuchen. Der Elterntierschutz bleibt weiterhin unberührt. Damit folgt man dem Beispiel von Rheinland-Pfalz, wo man diesen Schritt zur Seuchenprävention bereits Ende August gemacht hat.
Jagd mit Lampe jetzt auch in Brandenburg erlaubt


Waffenrechtliche Verbote bleiben bestehen
Weiterhin verboten bleibt auch in Brandenburg die Verwendung von „speziellen Vorrichtungen, die für Schusswaffen bestimmt sind, die das Ziel beleuchten oder markieren.“ Nicht erlaubt sind zudem Nachsichtgeräte und -zielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen, sowie Nachtsichtvorsätze oder -aufsätze für beispielsweise Zielfernrohre. Denn dies bedarf einer Änderung des Waffengesetzes und kann nicht über eine Allgemeinverfügung auf Länderebene geregelt werden. PM/RW
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie HIER im pdf auf Seite 1106.
Test-Bericht: Taschenlampen für die Jagd