Als Beispiel dafür mag eine Aktion gelten, die noch vor dem offiziellen Start des "Wolfsbüro"s über die Bühne ging: Nachdem sich mehrfach Wölfe aus dem Großraum Munster extrem zutraulich gezeigt hatten, legte das Ministerium ein Forschungs-Projekt auf. Und zwar ohne die Jägerschaft als langjährigen Kooperationspartner darüber zu informieren. Zu allem Überfluss kamen dabei auch noch umstrittene Tellerfangeisen, sogenannte „Soft-Catch-Traps“, zum Einsatz.
Mit Fang und Besenderung wurde das Wildbiologische Büro LUPUS beauftragt, dass schon in Sachsen erfolgreich mit dieser Methode Isgrim nachgestellt hat. Dafür kassierten die beteiligten Biologinnen damals prompt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetz (Link: Wir berichteten hier). Das Gericht wollte allerdings weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit für eine Straftat erkennen. Hier wie dort wird mit "Ausnahmegenhmigungen", bzw. "Rechtfertigungsgründen" argumentiert. Über Bedanken des Landestierschutzbeirats setzt man sich einfach hinweg.
Also weiter wie gehabt: In Munster konnten so im Bundesforst innerhalb von einer Woche je ein männlicher und ein weiblicher Jungwolf gefangen und besendert werden. Die Daten stehen vorerst nur LUPUS zur Verfügung. Der LJN, die von Beginn an eigentlich die Federführung des Wolf-Monitorings innehatte, sollen diese jedoch "zeitnah" zur Verfügung gestellt werden. Ist vor diesem Hintergrund eine Basis für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen LJN und dem Umweltministerium überhaupt noch gegeben, fragt sich nun so mancher Jäger?
Bettina Diercks/RJE
Ein Beitrag in "unsere Jagd", Heft 09/2015 (Erscheinungstag 26. August 2015), beleuchtet die Hintergründe der Aktion und beschreibt die Reaktion der LJN darauf.