Das Amtsgericht Weilheim sprach vor wenigen Tagen einen angeklagten Jäger frei. Dieser hatte im September 2019 in seinem Revier nahe Peiting (Bayern) zwei Probeschüsse mit einem Kleinkalibergewehr auf eine Zielscheibe abgegeben. Wie der „Merkur“ berichtet, gingen zwei Frauen zur gleichen Zeit im Wald spazieren und hatten sich durch die Schüsse erschreckt. Schließlich musste sich der Waidmann wegen Nötigung vor Gericht verantworten.
Jäger wegen Nötigung angeklagt – Freispruch verkündet


Tatbestand war nicht haltbar
Der Strafvorwurf konnte während der Verhandlung aber nicht aufrechterhalten werden, berichtet der „Merkur“ weiter. Die beiden Spaziergängerinnen gaben vor Gericht an keine Zielscheibe gesehen zu haben. Außerdem schilderte der Jäger mithilfe einer Skizze, dass sich zwischen ihm und den Frauen eine Böschung sowie eine Baumgruppe befand. Daher befand er es auch nicht für erforderlich, die Damen auf die folgenden Schüsse hinzuweisen.
Schließlich führt der Vorsitzende Richter Lars Baumann als ausschlaggebender Grund für den Freispruch an, dass der Mann nicht in die Richtung der Frauen geschossen hatte und diese nicht aus dem Wald vertreiben wollte. Somit war der Tatbestand einer Nötigung nicht gegeben. Wie der „Merkur“ schreibt, erklärt Baumann während der Verhandlung, dass er den Jäger freisprechen musste – an den Jäger gewandt, merkte er aber an: „Sie haben Ihr Jagdrecht in den Vordergrund gestellt und das Bürgerrecht außer Acht gelassen. Ich persönlich habe dafür kein Verständnis.“
Waffengesetz
Laut § 13 Absatz 6 des Waffengesetzes ist es einem Jäger erlaubt Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier ohne Erlaubnis zu führen und mit ihnen zu schießen.