Daraufhin sah der Beschuldigte seine Persönlichkeitsrechte verletzt und beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde. Gleichzeitig reichte er Klage beim Landesgericht ein. Mit Erfolg, denn die Behörde vertrat die Ansicht des Klägers. „Mein Mandant ist in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt worden.“, sagte die Anwältin Dr. Verena Rastner gegenüber jagderleben. Vor Gericht sei es dann zu einem Vergleich gekommen. Fazit: 1.500 Euro Schmerzensgeld und Übernahme der Gerichtskosten durch den Jagdverband. Zudem muss der Verband seine Satzung ändern.
MH