Ein Jäger hat nahe dem Happinger See bei Rosenheim (Bayern) einen Biber mithilfe einer Schlagfalle getötet. Der Vorfall ereignete sich bereits am 11. März 2018. Gestern wurde nun das Urteil verkündet. Nach Angaben des Pressesprechers, Stefan Tillmann, vom Amtsgericht Rosenheim erwartet den Angeklagten eine Strafe von 50 Tagessätzen à 30 Euro. Laut Amtsgericht hat der Waidmann mit der Tötung des Bibers gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Der Mann hat nun eine Woche Zeit Rechtsmittel einzulegen.

Anzeigepflicht in Bayern
Im Frühjahr 2018 installierte der Waidmann eine „illegale Schlagfalle“ nach Conibear-Art. Der Einsatz solcher Fanggeräte ist in Bayern verboten. Außerdem gilt in Bayern laut AVBayJG § 12c eine Anzeigepflicht. Die Verwendung von Schlagfallen muss vorher bei der Jagdbehörde angezeigt werden.