Zufrieden seien die Jägerinnen und Jäger trotzdem nicht: Weniger Wildarten im Jagdrecht, mehr Bürokratie sowie massive Einschränkung der Eigenverantwortung und Eigentumsrechte. „Umständliche und unrealistische Ausnahmeregelungen z. B. bei der Wildfütterung, bei der Bau- und Fangjagd oder beim Wildtierschutz ändern nichts an der Wirkung als faktische Verbote“, bilanziert Friedmann. Die Debatte um ein sachgerechtes und praxisnahes Jagdrecht sei noch lange nicht beendet. Man werden weiter gegen nicht akzeptable Regelungen kämpfen und sich für Korrekturen einsetzen. Konkret wird der LJV über die Initiative, Unterstützung und Finanzierung einer Verfassungsbeschwerde gegen das im Gesetz enthaltene Fütterungsverbot entscheiden. Mit einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Brenner, Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, habe der Verband bereits die Grundlagen für ein solches Verfahren gelegt.
Auf Twitter feierte der grüne Landesminister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, das neue JWMG, indem er "sich erstmal einen doppelten Jägermeister" genehmigt. Treffend kommentiert ein anderer Nutzer, dass das "leider auch keinen jagdlichen Sachverstand bringen würde..."
PM/BS
Den verabschiedeten Gesetzentwurf finden Sie hier.