Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) sowie der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) haben beschlossen, juristisch gegen die neue Jagdzeitenverordnung vorzugehen.
Die beiden Verbände sind sich sicher: „Die seit Oktober geltende
Jagdzeitenverordnung stellt einen massiven Eingriff in die
Eigentumsrechte da, der nicht akzeptiert werden kann“, heißt es in einer
kürzlich erschienen Pressemitteilung. Insbesondere die Aufhebung der
Jagdzeiten auf Arten wie Blässhuhn, Bläss- und Saatgans entbehren ebenso
jeder ausreichenden fachlichen Grundlage wie die Verkürzung der
Jagdzeiten auf Wasserfederwild in Schutzgebieten. Da man die im Vorfeld angedeuteten Fehler in der neuen Regelung nicht abstellte, wird
sich nun das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit der Thematik befassen
müssen. Normenkontrollklage heißt das in der Juristensprache. Damit
unterstützen die beiden Verbände Klageverfahren aus ihrer
Mitgliedschaft, wie LJN-Sprecher Florian Rölfing gegenüber jagderleben
erklärte.
„Einschränkungen bei der Jagd auf Tierarten, die in ihrem Bestand
gänzlich ungefährdet sind und in der Kulturlandschaft hohe Schäden
verursachen, können so nicht stehen bleiben“, stellten die beiden
Verbandspräsidenten Hans-Heinrich Ehlen (ZJEN) und Helmut Dammann-Tamke
(LJN) klar. Nicht die Jagdausübung müsse begründet werden, sondern
umgekehrt deren Einschränkung. Unterstützt werden ZJEN und LJN vom
Verband für Naturschutz und ökologische Jagd in Ostfriesland (VNJO).
PM/BS