Ein Jäger in Baden-Württemberg muss für eine Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht selbst bezahlen, weil diese nicht begründet war, und die letzte Überprüfung deutlich weniger als drei Jahre her war. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (Baden-Württemberg). Wie der Landesjagdverband Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung bekannt gab, hatte der Jäger geklagt, weil er für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung 28€ bezahlen sollte. Diese erfolgte jedoch nur neun Monate nach einer bereits bestandenen Prüfung der Zuverlässigkeit bei Verlängerung des Jagdscheins.
Jäger muss erneute Zuverlässigkeitsprüfung nicht zahlen


Ohne konkreten Anlass
Das Verwaltungsgericht erklärte nun laut LJV, dass die Erhebung von Gebühren für eine Überprüfung rechtswidrig sein kann, wenn ohne konkreten Anlass in deutlich weniger als drei Jahren überprüft wird. PM/ SBA