Das Hauptzollamt Frankfurt am Main (Hessen) hat die Lieferung von mehreren Ziel-Lasern aus einem Paket aus China an einen Jäger gestoppt. Der Mann äußerte sich selbst, dass er diese als Aufrüstung für seine Jagdwaffe bestellt habe, wie aus einer Pressemitteilung des Zolls hervorgeht. Das Paket enthielt neben vier „Laser Score - Green Laser“ mit Montagevorrichtung auch Camouflage-Kleberollen zur Umwicklung von Ausrüstung.
Jäger bestellt Ziel-Laser aus China: Strafverfahren eingeleitet


Laser-Zielgeräte in Deutschland verboten
In Deutschland sind nach dem Waffengesetz Vorrichtungen zur aktiven Zielbeleuchtung oder Zielmarkierung für Privatpersonen verboten. Explizit werden Zielscheinwerfer, Laser-, oder Zielpunktprojektoren als verbotene Gegenstände gelistet (Anlage 2 - 1.2.4.1 zu WaffG §2 Abs. 2 bis 4). Der Gesetzgeber stuft laut einer Sprecherin des Zolls die Vorrichtungen als „verbotene Waffen“ ein, auch wenn es sich genaugenommen um Waffenzubehör handelt. Den Jäger erwartet ein Strafverfahren, die Zielgeräte wurden als Beweismittel sichergestellt. CL