Nachdem ein Jäger im Januar 2019 einen Wolf auf einer Drückjagd im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg) erschossen hatte, hat nun die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage erhoben. Das Vorhaben dazu war bereits Ende Januar bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft hat dies nun in die Tat umgesetzt.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Redaktion mitteilte, sei dem Angeklagten und seiner Verteidigung die Anklage zugestellt worden. Dem Jäger wird ein Vergehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz §71 Absatz 1 Satz. 2 vorgeworfen. Dem Waidmann droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Verfahren wurde an das Amtsgericht Potsdam überstellt.