Mit neuen Fördermöglichkeiten will Baden-Württemberg die Bejagung und Vermarktung von Schwarzwild erleichtern. Ab dem 1. Oktober werden daher neue oder neuwertige „zur Wildzerlegung und Verpackung nutzbare Geräte und Gegenstände, die wildbret- und lebensmittelhygienische Anforderungen erfüllen“, gefördert. Anträge können grundsätzlich die Jagdausübungsberechtigten eines Jagdreviers stellen. Wie der Landesjagdverband Baden-Württemberg mitteilt, beträgt der Fördersatz dabei generell 30 Prozent. Der Zuwendungshöchstbetrag richtet sich je Jagdjahr nach der bejagbaren Fläche des Reviers.
Infrawild: Neue Fördermöglichkeiten für Jäger

Messer, Schneidebretter und Vakuumiergeräte förderfähig
Förderfähige Gegenstände sind u.a. Messer/ -sets, Messerhalter, Aufbrech-/ Knochenschere, Fleischerbeil sowie Sterilisationsgeräte, Schneidebretter, Zerwirktische und Vakuumiergeräte. Erst nach Beantragung und Erhalt eines Zuwendungsbescheids für die Anschaffungen, dürfen die Wildverarbeitungsgegenstände beschafft werden. Eine umfangreiche Auflistung der förderbaren Gegenstände finden Sie auf der Seite des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg (klick).
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