Zur Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur und der Wildbretvermarktung unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Jäger und Jägerinnen. Die Waidmänner können dabei von verschiedenen Förderungen profitieren. So ist eine einmalige Investitionsförderung im Bereich Wildbretvermarktung (z.B. Wildkühl und -zerwirkeinrichtungen, Wildkammern) genauso möglich, wie Fördermaßnahmen zur Revierausstattung.
Bei der Revierausstattung sind folgende Gegenstände u.a. förderfähig: Drückjagdstände, Klettersitze, mobile Drückjagdsitze, Aufbrechböcke, Aufbrechhilfseinrichtungen, Wildgehänge und -galgen, Wildkühlschränke und -zellen sowie Hinweis- und Warnschilder „Jagd“. Revierausstattungsgegenstände für andere Jagdarten (z.B. geschlossene Kanzeln) aber auch Waffen und Munition werden nicht gefördert. Der Höchstzuschuss bei einem bis zu 1.000 ha großem Revier liegt bei einer Investitionssumme von 3.334€ bei 1.000€.