Ein Hundeführer aus der Oberpfalz (Bayern) erhielt kürzlich einen Strafbefehl. Darin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, dass er „in einem nicht näher bekannten Waldstück“ zu einem „nicht näher bekannten Zeitpunkt“ vor dem 25.01.2020 Hunde auf gesunde Wildschweine gehetzt hätte. Die Hunde hätten die Stücke „an der Kehle, den Ohren oder dem Rüssel“ festgehalten. Laut Strafbefehl sei das einzige Ziel gewesen, dass die Wildschweine „derart zu erschöpfen, dass sie mit einer sogenannten „Saufeder“ erlegt“ werden könnten. Dies sei teils erst nach Minuten erfolgt und dadurch seien erhebliche Schmerzen und Leiden billigend in Kauf genommen worden. Der Beschuldigte habe gewusst, dass „diese Art des Tötens nicht den Vorschriften des Jagdrechts und der Waidgerechtigkeit“ entspräche.

Beweise sind YouTube-Videos
Der Tatvorwurf ist, dass ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wurde. Als Strafe ist eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 60 Euro festgesetzt. Laut Hundeführer wurde ihm daher der Jagdschein bereits entzogen.
Ein Sprecher des Amtsgerichtes sagte im Gespräch mit der Redaktion, dass in dem Verfahren YouTube-Videos, welche der Hundeführer selbst erstellt und veröffentlicht hat, als Beweise geführt werden. Aus diesem Grund seien in dem Strafbefehl auch kein genauer Ort und keine genaue Zeit benannt.
Der Beschuldigte gab gegenüber der Redaktion an, dass er mit seinen Hunden auf Drückjagden mit dem Messer kranke Stücke abfangen würde. Weiterhin sagte er aus, dass er gegen den Strafbefehl Rechtsmittel einlegen werde. Wann es zum Verfahren in dieser Angelegenheit kommt, ist unklar.
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