Der Vorfall ereignete sich im Juni dieses Jahres. Wie ein Sprecher des
Amtsgerichts gegenüber jagderleben bestätigte, hatten zwei Frauen den
Landwirt darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich in der Wiese, die gemäht
wurde, zwei Kitze befanden. Doch der Bauer setzte seine Arbeit fort.
Auch der zuständige Jagdausübungsberechtigte wusste von den beiden
Tieren. Er bat den Bauern, dass er dem Jäger doch vor der Mahd Bescheid
geben solle. Auch das tat er nicht.
Da der Beschuldigte zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl über 3000
Euro einlegt hatte, kam es schließlich zur Verhandlung. Richter Patrick
Lehmann sagte während der Verhandlung, dass dem Angeklagten das Tierleid
scheinbar völlig egal wäre und attestierte eine „besondere innere
Rohheit“. Deshalb sei das Urteil über die einjährige Bewährungs- und
4000 Euro Geldstrafe angemessen. Der Landwirt kann noch gegen das Urteil
Berufung einlegen.
BS