Thieser forderte, dass Wildkameras vor ihrer Aufstellung bei der Datenschutzbehörde gemeldet werden müssen. Außerdem müssten sich die Jäger verpflichten, auf die Wildkameras hinzuweisen, "bevor ein Waldbesucher in das Sichtfeld der Kameras gelangt". Würden dennoch Personen aufgenommen, müssen diese Fotos unverzüglich gelöscht werden. Die Jäger müssten daher jeden Tag die Aufnahmen sichten. Zuwiderhandlungen sollen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Günther Klahm