Mit der Veröffentlichung des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes und dem damit verbundenen Inkrafttreten einiger Änderungen am 20. Februar 2020, wurden in Hessen keine Jagdscheine mehr bearbeitet. Zur Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit muss nun auch eine Abfrage bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde eingeholt werden.
Das hessische Umweltministerium gibt gegenüber der Redaktion an, dass „aktuell die Herausforderung (besteht), die zusätzlichen Anfragen, die in einer Vielzahl von Fällen innerhalb kurzer Zeit abzuarbeiten sind, zeitgerecht abzuschließen. Eine vorläufige Erteilung, oder auch eine auflösend bedingte Erteilung, wäre rechtswidrig.“