Am 24. März beschloss der Hessische Landtag das „Gesetz zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“. Daraus resultiert auch eine Änderung des hessischen Jagdgesetzes. In Hessen sollen Jäger Nachtsichttechnik gemäß des 3. Waffenänderungsgesetz bei der Jagd auf Schwarzwild einsetzten dürfen. Durch die Änderung des bundesweiten Waffenrechtes war die generelle gesetzliche Möglichkeit geschaffen worden, allerdings müssen die Länder dies mit individuellen Regelungen umsetzen.
Durch die Regelung im Jagdgesetz solle auch eine Minimierung von Bürokratie geschaffen werden, da nicht jedem Jäger eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden müsse. Am Tag nachdem das Gesetz im hessischen Gesetz- und Ordnungsblatt veröffentlicht wird, tritt es in Kraft. Wann dies geschieht, ist allerdings unklar.