Im Zentrum stand dabei die Stärkung der Hegegemeinschaften (HG) als nunmehrige Körperschaften des Öffentlichen Rechts gegenüber den bisherigen freiwilligen Zusammenschlüssen. Damit möchte man Jägern und Grundeigentümern gleichermaßen die Verantwortung für Wilddichten, Lebensräume und Jagd übertragen.
In einer kommenden Rechtsverordnung, so Landesjagdreferent FD Frank Ridderbusch, werden die Mindestgrößen für die Hegegemeinschaften wiefolgt festgelegt: Rotwild-HG: 5000 Hektar, Damwild-HG: 3000 Hektar, Muffelwild-HG: 1500 Hektar. Aufsichtsbehörden dieser HG sind die Kreisverwaltungen, wenn die jeweilige HG komplett in den politischen Grenzen des Landkreises liegt. Überschreitet die HG Landkreisgrenzen, dann ist die Obere Jagdbehörde automatisch Aufsichtbehörde.
Das Funktionieren dieser beträchtlich aufgewerteten HG wird entscheidend davon abhängen, wie diese geführt werden. Die Einstellung eines Berufsjägers durch die HG, der diese führt und verwaltet, wäre eine ideale Lösung im Interesse aller. Wildmeister Peter Markett warb in seiner Vorstellung des von ihm geleiteten Hochwildrings Davert in Nordrhein-Westfalen für diese Variante. Bernd Krewer