Bereits Ende 2020 hat die Anzeige einer Tierrechtsorganisation gegen Schleppwildhändler in Deutschland für Aufsehen gesorgt. Nun kam es in Bayern bei zwei Händlern zu Hausdurchsuchungen. Der Vorwurf: Der Handel mit Arten, wie z.B. Rabenkrähen, Eichelhäher oder Elstern, die unter Naturschutz stehen.
Für ihn sei die Durchsuchung seiner Geschäftsräume völlig überraschend gewesen, berichtet einer der betroffenen Händler gegenüber der Redaktion. Im Vorfeld sei er über die Anzeigen nicht informiert worden, erst aus den Medien habe er davon erfahren – auch, dass es vermutlich ihn betreffen könnte. Daraufhin wurde er selbst aktiv und kontaktierte seine untere Jagdbehörde. Diese gingen ebenfalls davon aus, dass der Verkauf nicht erlaubt sei, konnte jedoch keine rechtssichere Auskunft geben. Dennoch entschloss sich der Händler dazu, alle Rabenvögel aus seinem Sortiment zu entfernen.
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