Im österreichischen Burgenland erhält der Goldschakal eine Schusszeit. Das zuständige Büro der Landesrätin Astrid Eisenkopf teilte unserer Redaktion mit, dass der Goldschakal zukünftig vom 15. Oktober bis 31. Januar regulär bejagt werden dürfte. Zu diesem Zwecke wird das burgenländische Jagdgesetz um einen Buchstaben im entsprechenden Paragraphen ergänzt.
Der Landesnaturschutz attestierte dem Goldschakal in dem österreichischen Bundesland einen günstigen Erhaltungszustand. Diesen braucht es, um die nach FFH-Richtlinie geschützten Tiere bejagen zu dürfen. Das Raubtier tritt im Burgenland mittlerweile in Rudeln auf.