In Österreich löste der Vorfall – bereits zum zweiten Mal wurde ein Politiker im Wald bei zwischenmenschlichen Aktivitäten erwischt – eine Rechtsdebatte über die Verwendung von Fotofallen aus. So müssen laut Experten eigentlich Videoüberwachungen grundsätzlich von der Datenschutzkommission genehmigt werden, wenn sie technisch dazu geeignet sind, Menschen auf Bildern zu identifizieren. Bis zu 10 000 Euro Strafen drohe Jägern, die Kameras ohne Genehmigung installieren, so der Österreichische Rundfunk. Zusätzlich müsse man, beispielsweise durch Schilder, Spaziergänger darauf aufmerksam machen, dass sie sich in einem videoüberwachten Bereich befinden.
BS
Einen Beitrag zu der Rechtslage in Deutschland finden Sie hier.