Seit Jahren versucht die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen zu erlangen. Bereits im März 2020 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass PETA keinen Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation hat. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht war damals nicht zugelassen worden. Dagegen hatte PETA Beschwerde eingelegt.

Keine Anerkennung als verbandsklagberechtigte Tierschutzorganisation
Zweite Niederlage für PETA vor Bundesverfassungsgericht
Wie „agrarheute.de“ berichtet, ist das bereits die zweite Niederlage für PETA. Bereits im Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde von PETA ohne Begründung abgelehnt. Damals hatte die Tierrechtler im Namen aller männlichen Schweine gegen die betäubungslose Ferkelkastration klagen wollen.
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