Neben der Jagd auf Dachse ist in Südtirol (Italien) nun auch die Jagd auf
Steinwild zumindest bis zum 6. November vorläufig verboten. Die
Tierschutzorganisation „Lega Anti Vivisezione“ (L.A.V.) hatte Beschwerde
gegen die Steinwildjagd eingelegt. Dieser ist vom
Verwaltungsgericht Bozen stattgegeben worden, so die Landesverwaltung der
Autonomen Provinz Bozen in einem Bericht. Alle Jagdausübungsberechtigten wurden mittlerweile benachrichtigt. Am 6. November wird ein Richterkollegium entscheiden, ob das
Jagdverbot bestehen bleibt, oder ob ab dann bis zum 15. Dezember – dem
eigentlichen Ende der Steinbockjagd – weitergejagt werden darf.
Die Tierschutzorganisation hatte mit der Begründung geklagt, dass Südtirol die einzige Provinz Italiens sei, die die Jagd auf Steinwild zulasse. Man führte an, dass der Artenschutz staatlich geregelt sei und sich auch autonome Länder daran zu halten haben.
MW
Die Tierschutzorganisation hatte mit der Begründung geklagt, dass Südtirol die einzige Provinz Italiens sei, die die Jagd auf Steinwild zulasse. Man führte an, dass der Artenschutz staatlich geregelt sei und sich auch autonome Länder daran zu halten haben.
MW