Geklagt hatte eine Frau aus Haan gegen die Stadt Hilden. In der Berufung bekam sie Recht: Hunde dürfen im Hildener Stadtwald frei laufen, solange sie auf Wegen und im Einwirkungsbereich des Führers bleiben. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten ändert sich hingegen nichts: Dort dürfen Hunde per Gesetz grundsätzlich nicht frei laufen. In Nordrhein-Westfalen hatten viele Kommunen Leinenzwang für ihre Wälder ausgesproche.
PB