Damit folgte das Land- dem Urteil des Amtgerichts vom 9. Juni 2015. Der Schütze hatte die beiden überjagenden Hunde zu Jahresbeginn 2015 aus – seiner Begründung nach – "Jagdschutzgründen" erlegt, sie mit Zweigen bedeckt und Warnwesten sowie Halsbänder in der Donau versenkt (Link: wir berichteten hier).
Laut der „Passauer Neue Presse“ fand der Staatsanwalt damals harte Worte für den Angeklagten: „Wer zwei durch Warnwesten offensichtliche Jagdhunde erschiesst hat als Jäger draußen nichts zu suchen. Das ist einfach feige und niederträchtig.“ Doch auch das aktuelle Urteil will der 60-jährige nicht hinnehmen und legte abermals Revision ein.
MW