Verhandelt wurde der Vorfall gestern (4. März) am Amtsgericht Zossen. Dem
Revierjagdmeister eines privaten Forstgutes wurde vorgeworfen, er hätte
mit zwei Fallen versucht, Wölfe zu fangen. Das bestritt jedoch der
Beschuldigte. Er wollte nach eigener Aussage mit den Anlagen wildernde
Hunde dingfest machen. Auch geladene Sachverständigte, welche die Fallen
begutachteten, konnten vor Gericht keine Klarheit schaffen, da sie
unterschiedliche Aussagen zu wolfstypischen Verhaltensweisen machten.
Nach rund dreistündiger Verhandlung wurde das Verfahren gegen eine
Zahlung von 2000 Euro eingestellt. Diese soll dem Tierheim in Zossen
zugute kommen. Richterin Ulrike Severin machte im Gespräch mit
jagderleben deutlich, dass „keine Schuld festgestellt wurde“. Somit ist
der Grünrock nicht vorbestraft.
BS