Grundsätzlich besteht der Anspruch, wenn der Hund im Jagdeinsatz zu Schaden kommt oder getötet wird. Weiterhin gelten spezielle Voraussetzungen:
- Die Jäger müssen eine gültige Tiroler Jagdkarte gelöst haben.
- Es muss sich um einen Jagdhund gemäß ÖJGV, mit gültigen FCI-Papieren handeln.
- Der Unfall muss im Zuge der Jagdausübung im Bundesland Tirol passiert sein.
- Der genaue Unfallhergang muss vom Besitzer unter Beilage der notwendigen Bescheinigungsmittel, die den Unfallhergang detailliert beschreiben, dokumentiert sein.
Das Verfahren:
- Zuwendungen gibt es ausschließlich aufgrund einer Antragstellung durch den Besitzer.
- Ein ausgefülltes Antragsformular inkl. der Bescheinigungsmittel (Dokumentation) über den Unfallhergang ist bei der Geschäftsstelle des TJV einzubringen.
- Die Anträge werden zum Jahresende gesammelt.
- Die Anspruchsvoraussetzungen werden von der Geschäftsstelle geprüft. Im Falle eines Missbrauchsverdachts erfolgt die Einbindung des Jagdhundereferenten.
- Max. EUR 500,– bei Kauf eines neuen Jagdhundes gemäß ÖJGV mit FCI-Papieren.
- Weitere max. EUR 500,– gibt es bei bestandener Anlagenprüfung.
- Weitere max. EUR 150,– bei Erreichen der Zuchtbefähigung (Rüde und Hündin) gemäß den Richtlinien des jeweiligen Vereines.
- Ersatz für Schweißhunde oder auf der Schweißfährte geprüfte Gebrauchshunde erhalten die Geschädigten von der Nachsuchenstation. Der Hund muss jedoch bei dieser eingetragen und in dessen Auftrag eingesetzt worden sein. Die Ersatzleistung ist nach oben mit dem Anschaffungspreis für einen Welpen begrenzt.
- Wird ein im Zuchtwesen aktiv eingesetzter Jagdhund bei der Jagdausübung getötet, gebührt dem Geschädigten über dessen Antrag aus den Mitteln des Jagdhundefonds Ersatz. Dieser ist nach oben mit einem Betrag von EUR 1000,– begrenzt.
- Max. EUR 150,– als Beitrag zu den Behandlungskosten.
TJV