"Ich bin überzeugt, dass die neue Richtlinie zur Gewährleistung eines weitestgehend konfliktfreien Nebeneinanders von Mensch und Wolf beiträgt und die Akzeptanz der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch diese Art erhöht", betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. "Die nun veröffentlichte Förderrichtlinie stellt einen weiteren Schritt zur Umsetzung des im Jahre 2010 veröffentlichten "Managementplans für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern" dar. Anträge sind schriftlich bei der jeweiligen Naturschutzbehörde vorzunehmen. Bewilligungsbehörden sind das jeweilige Staatliche Amt für Umwelt und Landwirtschaft sowie in den Großschutzgebieten das jeweilige Nationalparkamt oder das jeweilige Amt für das Biosphärenreservat.
red