Auch das Landwirtschaftministerium Mecklenburg-Vorpommerns nahm den Befund zum Anlass, die Geflügelbetriebe des Landes auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und die Untersuchungspflichten in der Freilandhaltung hinzuweisen und Kontrollen dazu anzukündigen. An der klassischen Geflügelpest erkranken vor allem Hühner und Puten, aber auch Enten und Tauben können betroffen sein. Sie bekommen Fieber, Atembeschwerden, Durchfall und Schwarzfärbungen an Kamm und Kehllappen. Für 80 bis 100 Prozent der erkrankten Tiere verläuft die klassische Geflügelpest tödlich. Auch Menschen, die engen Kontakt zu kranken Tieren haben, können sich anstecken.
FM