Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat dazu besondes gefährdete Regionen aufgelistet: Besonders in den weitläufigen Kiefernwälder in Brandenburg, im südlichen Mecklenburg-Vorpommern, Nordsachsen, Sachsen-Anhalt und im nördlichen Niedersachsen ist die Waldbrandgefahr groß. Außerhalb dieses Gürtels liegen weitere kleinere, stark brandgefährdete Gebiete in der Schleswig-Holsteinischen Geest, der Oberpfalz, dem Nürnberger Reichswald und in der Oberrheinebene.
Eine Umstellung der Wetterlage mit Niederschlägen, die die Waldbrandgefahr mildern, ist erst nach dem Wochenende in Sicht, aber auch dann ist noch offen, ob es eine durchgreifende Reduzierung der Waldbrandgefahr gibt.
Zur Verhinderung von Brandkatastrophen im Wald gelten folgende Regeln:
- Rauchverbote: Achten Sie bitte darauf, dass das Rauchen im Wald in vielen Bundesländern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist (in Sachsen-Anhalt vom 15. Februar bis 15. Oktober). In den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen herrscht sogar ein ganzjähriges Rauchverbot. Achtung: Auch keine Zigaretten(-Kippen) aus dem Auto werfen!
- Offenes Feuer verboten: Kein Feuer im und am Wald entzünden (auch kein Grillfeuer!), nur an ausgewiesenen Grillplätzen.
- Gefahrenherd Kraftfahrzeug: Eine weitere Gefahr geht von heißgelaufenen Katalysatoren aus. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
- Gefahrenherd Müll: Jede weggeworfene Glasflasche, Folie, Feuerzeug oder Dose mit chemischen Abfällen kann zu einem Brandherd werden.
PM/JMB
Link: Hier gehts zum Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienst