Bei Planungen, die mit Beeinträchtigungen europäischer Schutzgebiete verbunden sein könnten, stehe den anerkannten Naturschutzverbänden nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Mitwirkungsrecht zu, sagte Marita Wudtke, BUND-Referatsleiterin.
Die Klage bezieht sich auf Pläne in zwei Schutzgebieten im Großen und Kleinen Deister in der Region Hannover. Bislang hätten die NLF Mitsprache verweigert. NJ/dpa