Am 13. Mai entdeckten Spaziergänger auf einem Acker nahe Hünfeld (Landkreis Fulda, Hessen) einen toten Fuchs. Dieser war mit seinem Vorderlauf in einem Tellereisen gefangen, so der Pressesprecher der Polizei Osthessen. Die Spaziergänger verständigten einen Bekannten, welcher Mitglied des Fuldaer Naturschutzbeirates ist. Gegenüber der Redaktion gibt er an, dass er sich selbst vor Ort ein Bild vom verendeten Fuchs machte und kurz darauf Anzeige bei der Polizei erstattete.

Keine Fallen im Revier
Ein zuständiger Jagdpächter erklärt im Gespräch mit der Redaktion, dass er selbst aus der Presse darüber erfahren habe. Er betont, dass seit vielen Jahren in diesem Revier keine Fallen gestellt werden. Außerdem weist er daraufhin, dass der Fundort des Tieres nicht zwangsweise mit dem ursprünglichen Ort der Falle übereinstimmen muss. Dies bestätigt auch die Polizei. Die Falle habe keine Befestigungsmöglichkeit aufgewiesen. Laut Pressesprecher haben die Beamten die nähere Umgebung auf mögliche weitere Fallen abgesucht. Ähnliche Vorfälle seien in der Region bislang nicht bekannt.
Tellereisen
Tellereisen zählen zu Fanggeräten, die nicht unversehrt fangen oder sofort töten und sind daher nach §19 Abs. 1 Satz 9 BJagdG verboten. Die Polizei ermittelt nun wegen Jagdwilderei. Bei Jagdwilderei handle es sich um ein Vergehen und wird nach Angaben des Pressesprechers des Polizeipräsidiums Osthessen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten geahndet - bei besonderer Schwere mindestens 6 Monate.