Einen kuriosen Fund machte Toni Brandl, Redakteur der Passauer Neuen Presse, am vergangenen Freitag. Über einem Straßenschild bei Töging (Landkreis Altötting, Bayern) hing ein toter Fuchs. Der Lokalredakteur vermutet, dass der Rotrock Opfer eines Verkehrsunfalls wurde. Warum ihn jemand jedoch über ein Schild gehängt hatte, könne er sich nicht erklären, erzählt er der Redaktion. Die Jäger des Reviers hatten den Fuchs am Samstag selbst entdeckt und fachgerecht entsorgt, so Brandl weiter.

Keine Meldung über Wildunfall eingegangen
Laut Pressesprecherin der Polizeiinspektion Altötting sei keine Meldung über einen Wildunfall eingegangen. Wildunfälle sollten in jedem Fall der Polizei gemeldet werden. Diese nimmt einerseits den entstandenen Schaden auf - Teilkaskoversicherungen ersetzen beispielsweise Schäden, die durch Unfälle mit Haarwild entstanden sind. Hierzu zählen neben Rot-, Schwarz- und Rehwild auch Fuchs und Hase. Andererseits kümmern sich die Beamten darum, dass verletzte Wildtiere von ihrem Leid erlöst werden und verständigen den jeweiligen Jagdpächter.
So verhalten Sie sich richtig am Unfallort
- Auf keinen Fall ausweichen. Die Gefahren für Sie selbst (z.B. durch Baumaufprall) und den Gegenverkehr oder nachfolgenden Verkehr sind bei Ausweichmanövern in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Wild.
- Bremsen Sie möglichst stark ab und halten Sie das Lenkrad gut fest.
- Schalten Sie nach einem Zusammenstoß die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle ab. Das gilt auch für den Fall, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Ganz wichtig: Bewahren Sie Ruhe!
- Informieren Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 und geben Sie Ihren genauen Standort durch. In vielen Bundesländern muss bei einem Wildunfall zusätzlich noch ein Jäger informiert werden. Bitten Sie darum, dass Ihnen der Jäger eine Wildschadenbescheinigung aushändigt.
- Sind Personen verletzt, auch noch die 112 wählen.
- Das tote Tier an den Randstreifen ziehen, damit keine Folgeunfälle passieren. Wegen eventueller Tollwutgefahr aber nicht mit bloßen Händen anfassen (Handschuhe!)
- Verletzte Tiere nicht anfassen, da sie sich wehren könnten.
- Warten Sie am Unfallort, bis die Polizei oder der Jäger da sind.