Der Leiter der Abteilung III (u.a. für die Jagd zuständig) des Landesbetriebs Hessen-Forst, Jörg van der Heide, hat in einem Schreiben an die Forstämter dazu aufgerufen, "versehentliche Bockabschüsse" in der Schonzeit nicht mehr zur Anzeige zu bringen.
Des weiteren entscheide der Erleger "...im eigenen Ermessen über eine Selbstanzeige bei den Jagdbehörden“ und es
sollen auch „...keinerlei Jagdbetriebskosten...“ mehr erhoben werden.
Van
der Heide lässt in dem Schreiben mit dem Aktenzeichen III J 40 (am 19. Oktober verfasst, aber erst jetzt der Redaktion zugespielt) kundtun, dass der „kontinuierliche
Streckenanstieg beim Rehwild ... zweifelsfrei auf einen Populationsanstieg
hindeutet“, man jedoch gleichzeitig forstliche Kalamitätsflächen mit den
verbissgefährdeten Baumarten Douglasie, Eiche und verschiedenen
Tannenarten bestocken möchte.
Um diese waldbaulichen Ziele zu erreichen,
wurde eine Streckensteigerung beim Rehwild beschlossen.
Abteilungsleiter
van der Heide sieht jedoch die Effektivität der Bewegungsjagden „...durch
jagdrechtliche Hemmnisse gemindert“. Vor allem scheint er seinen Jägern
bzw. Jagdgästen die „...sehr hohen Anforderungen an die
Ansprechfähigkeiten“ nicht zuzutrauen und beklagt, dass „...zahlreiche
Möglichkeiten zur Erlegung weiblichen Rehwildes nicht genutzt“ werden. Um
diese Verunsicherung von den Schultern der Schützen zu nehmen, sollen
deshalb oben genannte Freibriefe verteilt werden.
MW
Stellungnahme von Hessen-Forst vom 19. Dezember 2012:
Wie eine Sprecherin von Hessen-Forst auf Anfrage von jagderleben.de mitteilte, wurden heute sämtliche Forstamtsleiter aufgefordert, versehentliche Bockabschüsse während der Schonzeit doch wieder anzuzeigen.
Wörtlich heißt es dazu in der Stellungnahme gegenüber jagderleben.de: "... bei versehentlichem Erlegen eines Rehbocks sollen die Jagdleitungen von Anzeigen absehen. Dieser Hinweis wurde zwischenzeitlich korrigiert." Das entsprechende Schreiben wurde auf Anraten des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) verfasst.
BS