Um einem Populationszuwachs in diesem Jahr entgegen zu wirken, reichten Föhrs Jäger Anträge bei der Unteren Jagdbehörde ein, um den Gelegen Eier entnehmen zu dürfen.
Möglich macht dies das neue Landesjagdgesetz Schleswig-Holsteins. Der § 29 ist um den Absatz 4 reicher: Abweichend vom Bundesjagdgesetz kann die Jagdbehörde in Einzelfällen das Ausnehmen oder Unfruchtbarmachen der Gelege von Federwild mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten gestatten, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt.
Die Genehmigung ist zu befristen und mit der Auflage zu verbinden, der Jagdbehörde innerhalb eines Monats nach Fristablauf mitzuteilen, in welchem Umfang von der Genehmigung Gebrauch gemacht worden ist. Die Jagd auf Graugänse ist nur begrenzt auf Föhr möglich, da die Insel im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer liegt – einem Weltnaturerbe der UNESCO.
Bettina Diercks