Aus eigenen Überprüfungen weiß der BVS, dass auf 50 Prozent aller
Schießstätten die Genehmigung von Geschossmaterialien genau definiert
wurde. Beispiel einer geläufigen Formulierung: "Auf der
100-Meter-Kugelanlage ist die Verwendung von Munition mit einer
Bewegungsenergie von 7.000 Joule und mit Blei- oder Mantelgeschossen
zugelassen". Sollte die Genehmigung so lauten, ist die Verwendung
bleifreier Munition nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können sogar
strafrechtliche Folgen mit sich ziehen, wie der Verband mitteilt. Daher
sei allen Schießstättenbetreibern geraten, ihre Betriebsordnungen dahin
gehend zu überprüfen. Weiter halten es Sachverständige gegebenenfalls
für notwendig, Sicherheitsbauten (Hochblenden, Stützen) bei der
Verwendung bleifreier Geschosse zu erweitern, da "rückprallende
Geschosse Schützen und Aufsichten gefährden". Ganz allgemein gelte, dass
"der Wechsel von Geschossmaterialien eine Vielzahl von Problemen
aufwirft. Einfach und schnell umzustellen, ist nicht möglich", so
Joachim Streitberger, BVS-Geschäftsführer, gegenüber der Redaktion.
BS