Am Mittwochabend hat das EU-Parlament den Verbotsantrag für Reserveantibiotika für Haustiere abgelehnt. Tiere dürfen weiterhin im Notfall mit Reserveantibiotika behandelt werden. Der Erlass des Antrags tritt nun in Kraft.
EU-weites Antibiotikaverbot für Haustiere wurde abgelehnt


Ziel des Antrags wird grundsätzlich von Tierärzten unterstützt
Das Ziel des vorgelegten Antrags durch den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) war die Reduzierung des Gebrauchs von Antibiotika bei Tieren, um lebensbedrohliche Antibiotikaresistenzen zu minimieren (wir berichteten).
Dieses Ziel wird grundsätzlich von der Bundestierärtzekammer (BTK) und Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) unterstützt, jedoch nur auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Human- und Tiermedizin. Der geforderte Antrag berücksichtigte ausschließlich die menschlichen Gesundheit.
„Insbesondere die Tierärzteschaft hat bereits in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beigetragen. Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, auch weiterhin Umsicht und Vernunft bei der Anwendung dieser wichtigen Substanzen walten zu lassen“, betont BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann in der Pressemitteilung des BTK.