In Baden-Württemberg wurde für Jäger eine Erleichterung für die Vermarktung von vermehrt anfallenden Wildbret und Wildbretprodukten erlassen. Hintergrund des Anfang April veröffentlichten Erlasses ist, dass im Rahmen des möglichen Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest Jäger durch die Veterinärämter angewiesen werden, verstärkt Schwarzwild zu bejagen und somit vermehrt Wildfleisch anfällt. Das erlegte Schwarzwild wird im Rahmen der verstärkten Bejagung in jedem Fall auf ASP untersucht. Zerwirktes und vakuumiertes Wildfleisch und Wildfleischprodukte wie Würste, Schinken oder Konserven haben beim Verbraucher eine hohe Akzeptanz, so dass eine Vermarktung durch den Jäger auch im Hinblick auf die erzielten Einnahmen eine echte Alternative zur Vermarktung ganzer Tierkörper in der Schwarte ist.
Allerdings haben nicht alle Jäger die Möglichkeit und das Wissen, Wild auf diesem Weg zu vermarkten, zumal die bisherigen Rechtsvorschriften, eine Vermarktung von Wildschweinprodukten, die nicht direkt vom Jäger in seinen eigenen Räumlichkeiten hergestellt wurden, deutlich erschweren. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ASP nicht auf den Menschen übertragbar ist. Auf ASP positiv getestete Wildschweine werden trotzdem zum Zweck der Verhinderung einer Tierseuchenverschleppung als untauglich für den menschlichen Verzehr beurteilt.
Kommentieren Sie